Sozialhilfe

Regelsozialhilfe

Ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben, prüfen die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg Anträge auf Sozialhilfeleistungen und gewähren bei Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen wirtschaftliche Hilfe.

Falls Sie sich in einer Notlage befinden, Sozialhilfe beantragen möchten und in der Sozialregion mittlerer und unterer Leberberg Wohnsitz haben, kommen Sie bitte zu den angegebenen Schalteröffnungszeiten für Neuanmeldungen persönlich am Schalter vorbei.

Rechte und Pflichten

Bei der Anmeldung für Sozialhilfe wird auch das Formular Orientierung über Rechte und Pflichten der Hilfesuchenden benötigt. Sie finden das Formular unter folgendem Link in diversen Sprachen.

Formular Orientierungen Rechte und Pflichten