Kindes- und Erwachsenenschutz
Abklärungen
Die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg klären im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Solothurn den Schutzbedarf und das Wohl von Kindern oder hilfsbedürftigen erwachsenen Personen ab. Die Grundlage einer Abklärung ist die Meldung von Personen oder Stellen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wonach diese Person hilfsbedürftig erscheint. Meldungen über Gefährdungen von Kindern oder Erwachsenen sind an die KESB Region Solothurn zu richten. In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Pikettdienst der KESB über die Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn erreichbar: 032 627 71 11.
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4
4502 Solothurn
032 627 75 90
Beistandschaften
Wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln und sich die Hilfe auch nicht anders holen kann, kann die KESB eine Beistandschaft errichten. Eine Beistandschaft wird immer an die jeweiligen Bedürfnisse der Person angepasst. Die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg führen im Auftrag der KESB Region Solothurn Mandate im Bereich Kindesschutz und Erwachsenenschutz.
Freiwillige Beratungen
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden des mittleren und unteren Leberbergs bieten die Sozialen Dienste mittlerer und unterer Leberberg freiwillige Beratungen an. Es gibt viele spezialisierten Beratungsstellen im Kanton Solothurn. Vielleicht finden Sie ein passendes Angebot unter folgender Übersicht.
Private Mandatsträger (PriMa)
Privatpersonen können freiwillig eine Beistandschaft übernehmen und führen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen.
Sind Sie daran interessiert, eine Beistandschaft zu übernehmen? Dann melden Sie sich bei uns. Gerne geben wir Ihnen dazu weitere Auskünfte. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website des Kantons Solothurn.