Asyl und Flüchtlinge
Die Einwohnergemeinden sind verpflichtet, asylsuchende Personen aufzunehmen und deren Unterbringung, Betreuung und Integration zu koordinieren. Die Aufnahmekontingente richten sich nach der Bevölkerungsstruktur. Die Asyl- und schutzsuchende Personen sowie vorläufig aufgenommene Personen werden von uns in zweckmässig eingerichteten Wohnungen untergebracht und betreut.
Falls die zugewiesenen Personen nicht selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, werden Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt.